Kauf vom Bauträger: Zahlungsplan und Sicherheit (MaBV)
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Kauf vom Bauträger: Zahlungsplan und Sicherheit (MaBV)

Kauf vom Plan bedeutet Ratenzahlung. Lernen Sie die MaBV-Verordnung kennen, die Ihr Geld schützt, falls der Bauträger vor Fertigstellung pleitegeht.

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InvestBud Team

Investment Analysts

5 Min. Lesedauer

Der Kauf einer noch nicht gebauten Immobilie (vom Reißbrett) ist beliebt, da Sie ein modernes, energieeffizientes Haus nach Ihrem Geschmack erhalten. Sie zahlen den Kaufpreis jedoch nicht auf einmal. Stattdessen zahlen Sie nach Baufortschritt, geregelt durch die 'Makler- und Bauträgerverordnung' (MaBV).

1. Die 7 Zahlungsraten

Nach deutschem Recht darf der Bauträger nur dann Geld verlangen, wenn bestimmte Meilensteine erreicht sind. Zum Beispiel: 30 % nach Beginn der Erdarbeiten, 28 % nach Fertigstellung des Rohbaus und so weiter. Sie behalten die letzten 5 % zurück, bis die Immobilie vollständig und mängelfrei übergeben wurde.

2. Insolvenzschutz

Das größte Risiko ist die Pleite des Bauträgers. Daher verlangt die MaBV in der Regel vom Bauträger Garantien oder Versicherungen. Überweisen Sie niemals Geld direkt auf das Privatkonto eines Bauträgers ohne Freigabe des Notars.

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