Einzug: Ummeldung beim Bürgeramt und Versorgerverträge
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Einzug: Ummeldung beim Bürgeramt und Versorgerverträge

Sie haben die Schlüssel, aber der Papierkram ist noch nicht vorbei. Wir führen Sie durch die obligatorische Ummeldung innerhalb von 2 Wochen und zeigen, wie Sie doppelte Miete vermeiden.

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InvestBud Team

Investment Analysts

5 Min. Lesedauer

Herzlichen Glückwunsch, Sie sind jetzt Hauseigentümer! Aber in Deutschland sind Sie damit noch nicht automatisch dort gemeldet. Die Bürokratie geht nach der Übergabe weiter. Das Timing ist entscheidend, um einen reibungslosen Übergang vom Mieter zum Eigentümer ohne unnötige Kosten zu gewährleisten.

1. Die 2-Wochen-Frist (Bürgeramt)

Gesetzlich müssen Sie Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen nach Einzug beim Bürgeramt ummelden. Da Sie Eigentümer sind, benötigen Sie keine Wohnungsgeberbestätigung von jemand anderem; Sie unterschreiben diese selbst oder legen den Grundbuchauszug vor.

2. Strom und Internet

Vergessen Sie nicht, den lokalen Stromversorger sofort mit dem Zählerstand aus dem Übergabeprotokoll zu informieren. Andernfalls fallen Sie in den teuren 'Grundversorgungstarif'. Auch der Internetumzug kann in Deutschland Wochen dauern – beantragen Sie den Transfer mindestens 1 Monat vor dem Umzug.

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InvestBud Team

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