Steuertipps für Immobilienanleger: AfA und Werbungskosten
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Steuertipps für Immobilienanleger: AfA und Werbungskosten

Deutschland ist ein Hochsteuerland, aber Immobilienanleger genießen massive Schlupflöcher. Erfahren Sie, wie die 'AfA' (Abschreibung) Ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich senken kann.

IB

InvestBud Team

Investment Analysts

5 Min. Lesedauer

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, wird das Finanzamt zu Ihrem stillen Partner – im positiven Sinne. Sie können fast alle Kosten, die mit der Immobilie verbunden sind, von Ihren Mieteinnahmen abziehen und so Ihre Steuerlast senken. Das mächtigste Werkzeug in Ihrem Arsenal heißt 'AfA' (Absetzung für Abnutzung).

1. Was ist AfA?

Sie können den Gebäudewert (nicht den Bodenwert!) über die Zeit abschreiben. Bei den meisten Wohngebäuden können Sie jedes Jahr 2 % (bei Baujahren vor 1925 meist 2,5 %) der Gebäudekosten 50 Jahre lang steuerlich geltend machen. Für Neubauten gibt es oft noch höhere Sätze (Sonder-AfA), um den Bau anzukurbeln.

2. Andere Werbungskosten

Es ist nicht nur die Abschreibung. Sie können auch Schuldzinsen (aber nicht die Tilgung), Hausverwaltergebühren, Reparaturkosten und sogar Reisekosten absetzen, wenn Sie Ihre Immobilie besuchen, um nach dem Rechten zu sehen. Bewahren Sie immer jeden einzelnen Beleg auf!

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