Immobilienkauf zu zweit: Eigentumsverhältnisse im Grundbuch
Analyse

Immobilienkauf zu zweit: Eigentumsverhältnisse im Grundbuch

Kaufen Sie mit einem Ehepartner oder unverheiratet? Wir erklären, wie Eigentumsanteile eingetragen werden (50/50 oder anders) und warum ein Partnerschaftsvertrag wichtig ist.

IB

InvestBud Team

Investment Analysts

5 Min. Lesedauer

In Deutschland ist es üblich, dass Paare (verheiratet oder unverheiratet) oder sogar Freunde gemeinsam Immobilien kaufen. Das Grundbuch erlaubt flexible Eigentumsstrukturen. Sie werden nicht in ein Standardmodell gezwungen; Sie können genau festlegen, wem wie viel von der Immobilie gehört.

1. Festlegung der Anteile (Miteigentumsanteil)

Der Standardansatz ist 'Je zur Hälfte' (50/50), was bedeutet, dass beiden Parteien die Hälfte gehört, unabhängig davon, wer die Anzahlung geleistet hat. Wenn jedoch ein Partner 80 % des Eigenkapitals einbringt, können Sie eine 80/20-Aufteilung im Grundbuch eintragen lassen. Das schützt Ihre Investition im Falle einer Trennung.

2. Unverheiratete Paare und Verträge

Für unverheiratete Paare wird ein gesonderter Partnerschaftsvertrag dringend empfohlen. Dieses Dokument sollte regeln, was bei einer Trennung passiert: Zahlt einer den anderen aus? Wird das Haus verkauft? Ohne dies könnte eine Teilungsversteigerung die einzige und sehr teure Lösung sein.

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