Das Hausgeld ist die monatliche Gebühr, die jeder Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) an die Hausverwaltung zahlt. Es deckt alle gemeinschaftlichen Bewirtschaftungskosten des Gebäudes und ist ein wesentlicher Faktor bei der Cashflow-Berechnung von Eigentumswohnungen als Kapitalanlage. Ein genaues Verständnis der Hausgeldstruktur ist entscheidend, um die tatsächliche Rendite einer Wohnung korrekt einzuschätzen.
Zusammensetzung des Hausgeldes
Das Hausgeld setzt sich aus mehreren Kostenpositionen zusammen, die im jährlichen Wirtschaftsplan der WEG festgelegt werden. Die größten Posten sind typischerweise die Heiz- und Warmwasserkosten, die Instandhaltungsrücklage und die Verwaltungsgebühren. Die Höhe variiert je nach Gebäudegröße, Alter, Ausstattung und Region erheblich. Als Faustregel gilt: 2,50-4,50 € pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat, bei älteren Gebäuden mit Aufzug auch darüber.
- Heiz- und Warmwasserkosten: ca. 30-40% des Hausgeldes (umlegbar)
- Instandhaltungsrücklage: ca. 20-30% (nicht umlegbar)
- Gebäudeversicherung: ca. 10-15% (umlegbar)
- Verwaltungsgebühren: ca. 8-12% (nicht umlegbar)
- Reinigung, Gartenpflege, Müllabfuhr: ca. 10-20% (umlegbar)
- Aufzugwartung, Allgemeinstrom: ca. 5-10% (umlegbar)
Umlegbare vs. nicht umlegbare Anteile
Für Kapitalanleger ist die Aufteilung des Hausgeldes in umlegbare und nicht umlegbare Kosten entscheidend. Umlegbare Kosten (nach der Betriebskostenverordnung BetrKV) werden über die Nebenkostenabrechnung vom Mieter erstattet. Nicht umlegbare Kosten verbleiben beim Eigentümer und mindern die Rendite direkt. Typischerweise sind 40-60% des Hausgeldes nicht umlegbar, was viele Kaufinteressenten unterschätzen. Vor dem Kauf sollten Sie die letzte Hausgeldabrechnung anfordern und die Anteile genau prüfen.
- Umlegbar: Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Versicherung, Hausreinigung, Gartenpflege, Aufzug, Kabelanschluss
- Nicht umlegbar: Verwaltungsgebühren (WEG-Verwalter), Instandhaltungsrücklage
- Nicht umlegbar: Bankgebühren, Kontoführungsgebühren der WEG
- Nicht umlegbar: Kosten für Eigentümerversammlungen und Gutachten
Hausgeld als Kaufkriterium
Die Höhe des Hausgeldes sollte bei der Kaufentscheidung sorgfältig analysiert werden. Ein sehr niedriges Hausgeld kann auf eine unzureichende Instandhaltungsrücklage hindeuten, was zu teuren Sonderumlagen in der Zukunft führen kann. Ein hohes Hausgeld kann auf einen hohen Instandhaltungsbedarf oder ineffiziente Verwaltung hinweisen. Prüfen Sie immer die Wirtschaftspläne und Hausgeldabrechnungen der letzten drei Jahre und den Stand der Instandhaltungsrücklage. Eine gut gefüllte Rücklage schützt vor plötzlichen Sonderumlagen.
Praxisbeispiel
Eigentumswohnung 70 m² in einem Mehrfamilienhaus Baujahr 1985 mit Aufzug. Monatliches Hausgeld: 310 €/Monat (4,43 €/m²). Aufschlüsselung: Heiz-/Warmwasserkosten 95 € (umlegbar), Wasser/Abwasser 25 € (umlegbar), Müllabfuhr 15 € (umlegbar), Versicherung 20 € (umlegbar), Reinigung/Garten 18 € (umlegbar), Aufzug 12 € (umlegbar). Summe umlegbar: 185 €/Monat. Verwaltung 28 € (nicht umlegbar), Instandhaltungsrücklage 90 € (nicht umlegbar), Sonstiges 7 € (nicht umlegbar). Summe nicht umlegbar: 125 €/Monat. Bei 780 € Kaltmiete reduziert das nicht umlegbare Hausgeld die effektive Miete auf 655 € – ein Renditerückgang von 16%.
Tipps
- •Fordern Sie vor dem Kauf die Hausgeldabrechnung und den Wirtschaftsplan der letzten 3 Jahre sowie die Protokolle der Eigentümerversammlungen an, um geplante Sonderumlagen oder Sanierungsmaßnahmen zu erkennen.
- •Prüfen Sie den Stand der Instandhaltungsrücklage: Als Faustregel sollten mindestens 15-25 € pro m² Wohnfläche angespart sein – ist die Rücklage niedriger, drohen Sonderumlagen.