Steuern

Grunderwerbsteuer

Deutsche Immobilienerwerbsteuer beim Kauf von Grundstücken

Redaktionell geprüft

Die Grunderwerbsteuer ist eine der wichtigsten Kostenpositionen beim Immobilienkauf in Deutschland und kann je nach Bundesland erheblich variieren. Für Kapitalanleger ist sie ein entscheidender Faktor bei der Standortwahl, da sie die Gesamtrendite direkt beeinflusst. Wer die Grunderwerbsteuer versteht und strategisch einplant, kann seine Investitionsentscheidungen deutlich optimieren.

Grunderwerbsteuersätze nach Bundesland

Die Grunderwerbsteuer wird von den einzelnen Bundesländern festgelegt und variiert erheblich. Bayern bietet mit 3,5% den niedrigsten Satz, während Bundesländer wie Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und das Saarland den Höchstsatz von 6,5% erheben. Diese Unterschiede können bei einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro einen Unterschied von bis zu 15.000 Euro ausmachen.

  • Bayern: 3,5% – günstigster Satz bundesweit
  • Hamburg, Sachsen, Baden-Württemberg: 4,5-5,0%
  • Berlin, Hessen: 6,0%
  • Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein, Thüringen, Saarland: 6,5%

Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten

Die Grunderwerbsteuer wird nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags fällig. Das Finanzamt sendet einen Steuerbescheid, der in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung bezahlt werden muss. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zwingend erforderlich ist. Ohne diese Bescheinigung kann der Eigentumsübergang nicht vollzogen werden.

  1. Schritt 1: Notarieller Kaufvertrag wird unterzeichnet
  2. Schritt 2: Notar meldet den Kauf an das Finanzamt
  3. Schritt 3: Finanzamt sendet Grunderwerbsteuerbescheid
  4. Schritt 4: Zahlung innerhalb eines Monats nach Zustellung
  5. Schritt 5: Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ausgestellt
  6. Schritt 6: Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt

Strategien zur Optimierung der Grunderwerbsteuer

Es gibt legale Wege, die Grunderwerbsteuer zu optimieren. Bei gemischt genutzten Immobilien kann der Kaufpreis auf Gebäude und bewegliches Inventar aufgeteilt werden – für Inventar wie Einbauküchen oder Möbel fällt keine Grunderwerbsteuer an. Auch Share Deals, bei denen Anteile an einer Immobiliengesellschaft statt die Immobilie selbst erworben werden, können die Steuerlast reduzieren, sind aber seit der Reform 2024 strenger reguliert.

Praxisbeispiel

Kaufpreis einer Eigentumswohnung in NRW: 350.000 €. Grunderwerbsteuersatz NRW: 6,5%. Grunderwerbsteuer: 350.000 € × 6,5% = 22.750 €. Wird im Kaufvertrag eine Einbauküche im Wert von 10.000 € separat ausgewiesen, reduziert sich die Bemessungsgrundlage auf 340.000 €. Neue Grunderwerbsteuer: 340.000 € × 6,5% = 22.100 €. Ersparnis: 650 €.

Tipps

  • Prüfen Sie, ob bewegliches Inventar (Küche, Markise, Sauna) separat im Kaufvertrag ausgewiesen werden kann, um die Bemessungsgrundlage zu senken.
  • Berücksichtigen Sie die Grunderwerbsteuer bei der Standortwahl: Der Unterschied zwischen Bayern (3,5%) und NRW (6,5%) beträgt bei einer 400.000-€-Immobilie 12.000 €.

Häufig gestellte Fragen

Kann die Grunderwerbsteuer steuerlich abgesetzt werden?

Ja, bei vermieteten Immobilien zählt die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungsnebenkosten und wird zusammen mit dem Kaufpreis über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei einer linearen Abschreibung von 2% (Baujahr nach 1925) wird sie über 50 Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht.

Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?

Die Grunderwerbsteuer ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Steuerbescheids fällig. Der Bescheid wird in der Regel 2-6 Wochen nach der notariellen Beurkundung zugestellt. Eine verspätete Zahlung kann zu Säumniszuschlägen führen und blockiert die Eigentumsumschreibung.

Gibt es Befreiungen von der Grunderwerbsteuer?

Ja, bestimmte Übertragungen sind befreit: Verkäufe zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern, Erbschaften und Schenkungen (diese unterliegen der Erbschaft-/Schenkungsteuer), sowie Transaktionen unter Verwandten in gerader Linie (z.B. Eltern an Kinder). Share Deals mit weniger als 90% Anteilsübertragung konnten ebenfalls befreit sein, sind aber seit der Reform deutlich eingeschränkt.