Finanzen

Hypothek

Traditionelles Grundpfandrecht direkt an einen bestimmten Darlehensbetrag gebunden

Redaktionell geprüft

Obwohl der Begriff 'Hypothek' im allgemeinen Sprachgebrauch häufig als Synonym für Immobilienkredit verwendet wird, ist die Hypothek im juristischen Sinne ein eigenständiges Grundpfandrecht mit besonderen Eigenschaften. In der modernen deutschen Bankpraxis wurde sie weitgehend durch die flexiblere Grundschuld ersetzt. Für Immobilieninvestoren ist es dennoch wichtig, die Unterschiede zu kennen und die verschiedenen Finanzierungsinstrumente zu verstehen.

Funktionsweise der Hypothek

Die Hypothek ist ein akzessorisches Grundpfandrecht, das heißt, sie ist untrennbar mit der zugrunde liegenden Darlehensforderung verbunden. Wenn das Darlehen getilgt wird, sinkt auch die Hypothek proportional. Bei vollständiger Rückzahlung erlischt die Hypothek automatisch und muss aus dem Grundbuch gelöscht werden. Diese strenge Bindung an die Forderung bietet dem Schuldner Schutz, macht die Hypothek aber im Vergleich zur Grundschuld weniger flexibel.

  • Akzessorietät: Hypothek ist direkt an die Darlehensforderung gebunden
  • Automatische Reduzierung: Sinkt mit jeder Tilgungszahlung
  • Erlöschen bei Tilgung: Muss nach vollständiger Rückzahlung gelöscht werden
  • Keine Wiederverwendung: Für ein neues Darlehen ist eine neue Hypothek erforderlich

Immobilienfinanzierung in Deutschland heute

In der heutigen deutschen Bankpraxis spielen Hypotheken im juristischen Sinne kaum noch eine Rolle. Über 95% aller Immobilienfinanzierungen werden durch Grundschulden besichert. Der Begriff 'Hypothek' wird jedoch umgangssprachlich weiterhin für Immobilienkredite verwendet, auch wenn rechtlich eine Grundschuld eingetragen wird. Bei der Wahl der Finanzierung sind für Investoren andere Faktoren entscheidender: die Zinsbindungsdauer, die Tilgungshöhe, Sondertilgungsoptionen und die Flexibilität bei der Anschlussfinanzierung.

  • Zinsbindung: Typisch 5-15 Jahre, bei Niedrigzinsen auch 20-30 Jahre empfehlenswert
  • Tilgungsrate: Mindestens 1-2%, empfohlen 2-3% für schnellere Entschuldung
  • Sondertilgung: Meist 5-10% p.a. kostenfrei, darüber Vorfälligkeitsentschädigung
  • KfW-Förderdarlehen: Zusätzliche zinsgünstige Finanzierung für energieeffiziente Immobilien

Finanzierungstipps für Immobilieninvestoren

Bei der Finanzierung von Anlageimmobilien gelten besondere Regeln. Banken verlangen in der Regel höhere Eigenkapitalquoten (20-30%) als bei Eigennutzern und berechnen einen Zinsaufschlag von 0,1-0,3 Prozentpunkten. Die Mieteinnahmen werden bei der Kreditprüfung zu 70-80% angerechnet. Investoren sollten die Zinsbindung strategisch wählen: In Niedrigzinsphasen möglichst lang, um günstige Konditionen zu sichern. Zudem ist die steuerliche Absetzbarkeit der Zinsen bei vermieteten Immobilien ein wichtiger Vorteil der Fremdfinanzierung.

Praxisbeispiel

Finanzierung einer Kapitalanlage-Wohnung: Kaufpreis 250.000 €, Eigenkapital 75.000 € (30%), Darlehen 175.000 €. Zinssatz: 3,8% fest für 15 Jahre. Tilgung: 2% anfänglich. Monatliche Rate: 846 € (554 € Zinsen + 292 € Tilgung im 1. Monat). Die Rate bleibt konstant (Annuitätendarlehen), aber der Zinsanteil sinkt und der Tilgungsanteil steigt. Nach 15 Jahren Restschuld: ca. 116.000 €. Steuerlich absetzbar: Die Zinsen von ca. 6.650 € im 1. Jahr reduzieren die Steuerlast bei einem Grenzsteuersatz von 42% um ca. 2.793 €.

Tipps

  • Wählen Sie bei vermieteten Immobilien eine eher niedrige Tilgungsrate (2%), da die Zinsen steuerlich absetzbar sind – eine höhere Tilgung reduziert den steuerlichen Vorteil, baut aber schneller Vermögen auf.
  • Vergleichen Sie mindestens 3-5 Bankangebote und nutzen Sie unabhängige Finanzierungsvermittler, da die Zinsunterschiede bei Kapitalanlagen oft größer sind als bei Eigennutzerfinanzierungen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die die Bank verlangt, wenn Sie ein Darlehen mit Zinsbindung vor Ablauf der Bindungsfrist zurückzahlen. Sie kompensiert den Zinsverlust der Bank. Die Höhe hängt von der Restlaufzeit und dem Zinsdifferenzgeschäft ab. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit haben Sie gemäß § 489 BGB ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit 6 Monaten Kündigungsfrist – dann fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Anlageimmobilie?

Für Anlageimmobilien verlangen Banken typischerweise 20-30% des Kaufpreises als Eigenkapital, plus die vollständigen Nebenkosten (10-15%). Bei einer 300.000 €-Immobilie bedeutet das mindestens 96.000-126.000 € Eigenkapital. Einige Banken bieten auch 90%-Finanzierungen an, verlangen dann aber höhere Zinsen (0,3-0,5% Aufschlag). 100%-Finanzierungen ohne Eigenkapital sind bei Kapitalanlagen äußerst selten und nur bei erstklassiger Bonität möglich.

Sind die Zinsen bei vermieteten Immobilien steuerlich absetzbar?

Ja, die Darlehenszinsen für vermietete Immobilien sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vollständig steuerlich absetzbar. Die Tilgung hingegen ist nicht absetzbar, da sie Vermögensaufbau darstellt. Dieser steuerliche Vorteil ist einer der Hauptgründe, warum Immobilieninvestoren bewusst mit Fremdkapital arbeiten: Die Zinsen reduzieren die Steuerlast, während der Mieter effektiv die Tilgung bezahlt.